Die Behandlungspflege (nach SGB V) meint medizinisch notwendige Leistungen, die Ihnen (Ihrer Mutter / Ihrem Vater) der Arzt verordnet und die wir für Sie durchführen. Wir pflegen Sie oder Ihren Angehörigen in vertrauter Umgebung.

         

Medikamenten- und Wundversorgung

Sie oder Ihr Angehöriger kommen aus dem Krankenhaus und brauchen Hilfe, um wieder auf die Beine zu kommen? Oder Sie haben bemerkt, dass bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Wundversorgung Unterstützung nötig ist: Der ambulante Pflegedienst Dorn ist für Sie da.

Sie können weiter zuhause wohnen bleiben. Wir kommen zu Ihnen - ja nach Bedarf ein, zwei oder auch dreimal täglich und sorgen für die medizinische Hilfe, die der Arzt verordnet hat.

          

Beispiel Leistung

Beschreibung

Dekubitusbehandlung
Wundversorgung alle Art

Anlegen, Wechsel von Verbänden bei bestehendem Bekubitus , Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung, Spülen von wundfisteln

Blutdruckmessung

Die Blutdruckmessung ist die Ermittlung des Bruckes des Strömen den Blutes in den Arterien mittels Dlutdruckmessgegrät
 

Blutzuckermessung

Ermittlung Bewertung des Blutzuckergehaltes des Kapillaren Blutes mittels Testgerät

Injektion s.c. , z.B Insulininjektion

Injektionen sind das Einbringen von flüssigen Medikamenten mittels Hohlnadel in den Körper. Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten.

Katheterisierung der Harnblase

Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters in die Harnblase zur Ableitung des Urins

Katheter, Versorgung eines Suprapubischen

Verbandwechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterberband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente.

Verabtreichen von ärzlich verordneten Medikamenten

Verabreichen/Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten

Anziehen von Kompressionsstrümpfen Kl. II-IV

bei mobilen Patienten zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lympfhabflusses

und noch mehr Leistungen


  

  • Die Leistungen werden großenteils von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
  • Je nach Kasse leisten Sie einen geringen Eigenanteil (an den ersten 28 Kalendertagen der Hilfe pro Kalenderjahr sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung).
  • Die Schulung von Angehörigen bezahlt die Krankenkasse.
  • Wir beraten Sie gern, gehen dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und organisieren die passende Unterstützung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte sprechen Sie uns an. 06694-9113580

 

Kontakt:
Ambulanter Pflegedienst Dorn  

Burgtorgasse 11

34626 Neukirchen

 

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